(Studierenden-)Visum für Deutschland beantragen - Teil 1

Um aus dem Ausland bei uns am International Graduate Center oder generell in Deutschland studieren zu können, musst du möglicherweise ein entsprechendes Visum beantragen. Hier kommen meist viele Fragen auf, der Prozess scheint kompliziert und unübersichtlich – doch keine Sorge, es gibt zuständige Stellen in Deutschland und in deinem Heimatland, die dir beim Beantragen eines Visums beratend zur Seite stehen.

Visum und Reisepass

Wir haben in diesem Beitrag einige aktuelle Informationen (Stand August 2021) zusammengefasst, die bei der Orientierung rund um das Visum für Deutschland hilfreich sind. Verbindliche Informationen zur Visumspflicht erhältst du entweder beim deutschen Konsulat in deinem Heimatland oder bei der deutschen Botschaft.  Hier findest du das deutsche Konsulat in deinem Land: https://www.auswaertiges-amt.de/en/aussenpolitik/laenderinformationen

 

1. Visumspflicht und Aufenthaltserlaubnis

Ob du grundsätzlich ein Visum benötigst, das bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden muss, hängt vom Zweck und der Dauer deines geplanten Aufenthaltes sowie von deiner Staatsangehörigkeit ab. Ausgenommen von der Visumspflicht sind Staatsangehörige aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz. Wenn du aus einem der zugehörigen Länder stammst, benötigst du kein Visum für deine Einreise und dein Studium in Deutschland. Du musst dich lediglich nach deiner Ankunft beim Einwohnermeldeamt deines neuen Wohnortes anmelden.

Dann gibt es eine Reihe von Ländern, für deren Staatsangehörige zur Einreise nach Deutschland erst einmal kein Visum erforderlich ist. Soll der Aufenthalt in Deutschland jedoch länger als 90 Tage dauern, muss rechtzeitig vor Ort eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis je nach Zweck des Aufenthaltes beantragt werden. Das gilt für Staatsangehörige von Australien, Großbritannien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, den USA, Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino. Wer aus diesen Ländern nach Deutschland kommt und beispielsweise zum Studieren länger als drei Monate bleiben möchte, muss sich nach seiner Ankunft am neuen Wohnort beim Einwohnermeldeamt melden und mit der zuständigen Ausländerbehörde des Ortes eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Es ist dennoch hilfreich, sich zeitig vor der Ausreise aus dem Heimatland bei der deutschen Auslandsvertretung über eventuell notwendige Dokumente zu informieren. Auch für die genannten Länder gibt es Sonderregelungen, unter anderem wenn man im Anschluss an sein Studium in Deutschland arbeiten möchte.

Alle Staatsangehörigen anderer Länder der Welt müssen bereits bei der Einreise nach Deutschland ein Visum vorweisen können, es besteht Visumspflicht. Es muss also bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland ein entsprechendes Visum beantragt werden. Die Erteilung eines solchen Visums kann mehrere Monate dauern, daher muss ausreichend Zeit vor der geplanten Ausreise einkalkuliert werden. Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes findest du die Visabestimmungen für alle Länder sowie die Adressen der deutschen Auslandsvertretungen. Bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in deinem Heimatland wird dir bei allen Fragen zum Visumsantrag gerne weitergeholfen.


2. Internationale Studierende – das richtige Visum beantragen

Wenn du aus einem visumspflichtigen Land nach Deutschland zum Studieren kommen möchtest, gibt es zwei Arten von geeigneten Visa. Es ist wichtig, sich gut zu informieren und nicht einfach als Tourist einzureisen, denn ein Touristenvisum kann nachträglich nicht in ein Studentenvisum geändert werden! Wenn du noch keine Zulassung zu einer Hochschule hast, kannst du das Visum zur Studienbewerbung beantragen. Dieses Visum ermöglicht es dir, vor Ort in Deutschland die Voraussetzungen zur Studienzulassung (beispielsweise ein benötigter Sprachkurs) zu schaffen, dich für eine Hochschule zu entscheiden und dir einen Studienplatz zu sichern. Das Visum zur Studienbewerbung ist drei Monate gültig und kann dann um maximal sechs Monate verlängert werden, falls du mehr Zeit benötigst. Wenn du in diesem Zeitrahmen zum Studium an einer Hochschule zugelassen wirst, kannst du in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen.

Für den Fall, dass du bereits einen Studienplatz in Deutschland bekommen hast und zum Studienbeginn einreisen möchtest, kannst du das Visum zu Studienzwecken beantragen. Dieses Visum ist normalerweise für drei Monate gültig, in diesem Zeitraum musst du einreisen und bei der Ausländerbehörde in deinem neuen deutschen Wohnort eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen.

 

Nächste Woche folgt Teil 2 mit den Themen Dokumente und Zeitplanung.